Handschuhe erfahren

Neue (R)evolution in der europäischen Verordnung bezüglich Ihrer Nitril- und Latexhandschuhe

Verordnung (EU) 2016/425 – ISO 374-1:2016+A1:2018 – ISO 375-5:2016

Im April 2016 wurde eine neue europäische Verordnung über persönliche Schutzausrüstung (PSA) verabschiedet. Infolgedessen wurden einige Normen überarbeitet, darunter auch jene für Schutzhandschuhe gegen chemische und biologische Gefahren. Betroffen sind nicht nur Nitril- und Latexhandschuhe für den Einsatz in der labor , sondern auch Reinraumhandschuhe für die Pharma- und Hightech-Branche. Kann man angesichts dieser Änderungen wirklich von einer Revolution sprechen?

Der rechtliche Rahmen:
Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 wurde 2016 verabschiedet und trat im April 2018 in Kraft. Sie ersetzte die PSA-Richtlinie 89/686/EWG und stellt zweifellos einen bedeutenden Fortschritt dar. Da es sich um eine Verordnung (und nicht um eine Richtlinie) handelt, sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die PSA-Verordnung vollständig umzusetzen. Eine weitere wesentliche Änderung ist die Präzisierung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Insbesondere wurden die verschiedenen Risikokategorien genauer definiert. Hersteller und Importeure müssen nun alle fünf Jahre regelmäßige Prüfungen der PSA durchführen, während dies zuvor nur bei der Markteinführung erforderlich war. Darüber hinaus haben Importeure und Händler künftig klar definierte Verantwortlichkeiten, die zuvor fast ausschließlich bei den Endverbrauchern lagen. Schließlich wurden den Gebrauchsanweisungen neue Warnhinweise hinzugefügt.
Doch wenn es sich um eine Revolution handelt, dann ist es eine langsame und langwierige! Hersteller, Importeure und Händler haben bis April 2023 Zeit, die Verordnung (EU) 2016/425 einzuhalten. Werfen Sie Ihre alte PSA also nicht weg!

Der normative Rahmen:
Was bedeutet die Prüfung von Einweg- labor und reinraum ? Die neue Norm ISO 374-1:2016+A1:2018 regelt die Leistungsanforderungen für chemische Risiken und ersetzt EN 374-1:2003. Während der Test auf chemische Permeation unverändert bleibt (basierend auf EN 16523-1:2015), ist nun auch die Prüfung auf chemische Degradation (EN 374-4:2013) vorgeschrieben. Beide Tests müssen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses anhand einer Liste von Testchemikalien durchgeführt werden. Die Liste der in ISO 374-1:2016 aufgeführten Testchemikalien wurde von 12 auf 18 erweitert. Bisher gab es zwei Piktogramme für die chemische Permeation, jetzt nur noch eines (Erlenmeyerkolben). Daneben sehen Sie die Typen A, B oder C, die den Schutzgrad angeben, wobei Typ A den höchsten Schutz bietet. Sie müssen die Handfläche von drei Handschuhen testen, außer bei Handschuhen mit einer Länge von über 40 cm, bei denen zusätzlich die Stulpe getestet werden muss. In allen Fällen wird die kürzeste Durchbruchzeit in Minuten notiert.

Die neue Norm ISO 374-5:2016 legt die Leistungsanforderungen für biologische Risiken fest. EN 374-2:2014 bleibt der grundlegende Test zur Beurteilung der Beständigkeit gegen das Eindringen von Mikroorganismen. Die Leistung wird hier auf Basis des AQL (AQL 4 bzw. Stufe 1 bis AQL 0,65 bzw. Stufe 3, wobei Stufe 3 die beste ist) gemessen. Das Konzept virusresistenter Handschuhe ist nun anerkannt. Besteht ein Einweghandschuh aus Nitril oder Latex den Viruspenetrationstest (ISO 16604:2004, Verfahren B), erscheint das Wort „VIRUS“ unter dem Piktogramm für Mikroorganismenresistenz.

Handelt es sich also um Evolution oder Revolution? Um diese Frage zu beantworten, fordern Sie ein Exemplar von infoSHIELD™ Nr. 13 an, das detailliertere Informationen zu diesem Thema enthält. Klicken Sie hier .

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